Jedes EU-Land hat inzwischen eine benannte Behörde, deren Job es ist zu prüfen, ob verbraucherorientierte Websites und Apps den European Accessibility Act erfüllen. In Deutschland ist diese Behörde seit Januar 2026 in einer aktiven Kontrollphase. Wo immer Sie in der EU verkaufen: Jemand Bestimmtes hat jetzt das Mandat, sich Ihre Website anzusehen.

Der EAA gilt seit dem 28. Juni 2025, aber die Vollzugsmaschinerie brauchte Zeit zum Aufbau. Jetzt existiert sie. Dieser Artikel kartiert, wer in Deutschland, Österreich, Tschechien und Polen kontrolliert, wie jede Behörde arbeitet, und was die ersten Gerichtsurteile in Europa über die Richtung verraten.

Deutschland: eine zentrale Behörde für den gesamten Privatsektor

Behörde: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Das ist eine Marktüberwachungsbehörde: die staatliche Stelle, die prüft, ob Unternehmen das Gesetz tatsächlich einhalten. Alle 16 Länder haben die private EAA-Überwachung per Staatsvertrag in dieser einen Stelle gebündelt. Eine Adresse für jeden Onlineshop, jede Bank und jeden Telekommunikationsanbieter in Deutschland.

So arbeitet sie: Die MLBF hat am 29. Januar 2026 ihre Marktüberwachungsstrategien beschlossen und ist seit Januar 2026 in einer aktiven Kontrollphase (Quelle: ms.sachsen-anhalt.de, mlbf-barrierefrei.de, BFSG-Presseschau Juli 2026). Ihr veröffentlichter Ansatz ist zweigleisig:

  • Reaktiv, beschwerdegetrieben: Jeder Verbraucher und jeder Verband kann eine Beschwerde einreichen; Beschwerden werden nach Priorität sortiert und untersucht.
  • Aktiv, systematisch: Die Behörde prüft selbst, teils automatisiert, mit Fokus auf reichweitenstarke Dienste und Anbieter mit Mängelhistorie.

Das Verfahren ist gestuft, es eskaliert also in Etappen: erst Ermittlung, dann eine förmliche Aufforderung, die Mängel bis zu einer Frist zu beheben, erst danach ein Bußgeldverfahren. § 37 BFSG setzt ein Bußgeld von bis zu 100.000 € für ein nicht konformes Produkt oder eine nicht konforme Dienstleistung fest, und 10.000 € für Verstöße gegen die Informations- und Dokumentationspflichten (Quelle: gesetze-im-internet.de/bfsg, § 37).

Nicht verwechseln mit: den 16 Überwachungsstellen für den öffentlichen Sektor, die Websites von Behörden und öffentlichen Stellen unter dem älteren Regime aus Web Accessibility Directive / BITV überwachen. Anderes Gesetz, andere Stellen, anderes Reporting. Für Privatunternehmen ist die MLBF die zuständige Aufsicht.

Österreich: eine Behörde, eine Adresse

Behörde: das Sozialministeriumservice, mit der Zuständigkeit angesiedelt in Linz, ist die einzige nationale Behörde für die EAA-Marktüberwachung (BaFG). Das einfachste Vollzugs-Setup der vier Länder.

Bußgelder: Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 €, mit abgesenkter Obergrenze von 50.000 € für KMU (Quelle: BaFG, österreichisches Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at).

Österreichs E-Commerce-Pflichten sind am 28. Juni 2025 ohne nennenswerte Übergangsfrist für Dienstleistungen scharf geschaltet worden. Eine Behörde und ein mittlerer Bußgeldrahmen ergeben eine simple Rechnung: Landet eine Beschwerde über Ihren Shop in Linz, gibt es keinen Zweifel, wer handelt.

Tschechien: nach Sektoren aufgeteilt

Gesetz: Gesetz Nr. 424/2023 Sb. über Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (Quelle: zakonyprolidi.cz).

Tschechien hat den Vollzug auf Sektorregulierer verteilt:

  • ČOI (tschechische Handelsinspektion): E-Commerce und allgemeiner Handel, also die meisten Onlineshops (coi.cz).
  • ČTÚ (tschechisches Telekommunikationsamt): elektronische Kommunikationsdienste.
  • RRTV (Rat für Rundfunk- und Fernsehausstrahlung): Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.
  • Drážní úřad (Eisenbahnamt) und ÚCL (Zivilluftfahrtbehörde): Personenverkehrs-Elemente in ihren Sektoren.

Bußgelder: bis zu 5 Mio. CZK (rund 200.000 €) an der Spitze, nominell die höchste Obergrenze auf dieser Karte (Quelle: Gesetz 424/2023 Sb.).

Die Aufteilung schneidet in beide Richtungen. Der Vollzugsdruck war bisher niedriger als in Deutschland, aber ein Onlineshop antwortet der ČOI, einer Inspektionsbehörde mit jahrzehntelanger Routine darin, den tschechischen E-Commerce auf andere Verbraucherpflichten zu prüfen. Die Maschinerie ist eingespielt; Barrierefreiheit ist ein neuer Punkt auf einer bestehenden Checkliste.

Polen: ein zentraler Koordinator plus Sektor-Vollzug

Gesetz: Polens Barrierefreiheitsgesetz von 2024, das den EAA in nationales Recht überführt.

Architektur: PFRON (der Staatsfonds für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen) agiert als zentraler Beschwerdekoordinator, die Eingangstür, an der Verbraucherbeschwerden ankommen und verteilt werden (pfron.org.pl). Der Vollzug liegt dann bei Sektorbehörden:

  • UKE (Amt für elektronische Kommunikation): Telekommunikation.
  • Rzecznik Finansowy (Finanzombudsmann): Bankdienstleistungen für Verbraucher.
  • UTK (Amt für Eisenbahnverkehr): Schienenpersonenverkehr.

Bußgelder: bis zum Zehnfachen des durchschnittlichen Monatsgehalts pro Verstoß, oder bis zu 10 % des Umsatzes in den schwereren Konstruktionen des Gesetzes. Die Obergrenze skaliert mit der Unternehmensgröße, statt eine feste Zahl zu sein (Quelle: polnisches Barrierefreiheitsgesetz vom 26. April 2024, Dz.U. 2024 poz. 731, Art. 12).

Und PFRON hat bereits ein Projekt zum Aufbau eines Marktüberwachungssystems finanziert („Budowa i rozwój systemu nadzoru rynku“). Polen will im großen Stil prüfen, nicht nur auf Einzelbeschwerden reagieren.

Was die ersten Gerichtsurteile signalisieren

Der Vollzug ist nicht nur behördlich. In Frankreich sind unter derselben EU-Richtlinie im Juni 2026 die ersten privaten Durchsetzungsurteile gefallen:

  • Carrefour (Tribunal judiciaire de Caen, 4. Juni 2026): Das Gericht verpflichtete Carrefour, Website und App binnen 6 Monaten barrierefrei zu machen, unter Zwangsgeld von 500 € pro Verzugstag, und ordnete Barrierefreiheit als Erfolgspflicht ein. Auf Deutsch: Es reicht nicht, sich zu bemühen, die Website muss am Ende tatsächlich barrierefrei sein (Quellen: droitpluriel.fr, ecommercemag.fr).
  • Das Gegengewicht: Eine Parallelklage gegen Auchan wurde in Lille abgewiesen und liegt jetzt in der Berufung, ein weiteres Verfahren (E.Leclerc) ist für September 2026 terminiert (Quelle: LSA).

Die faire Lesart: Das ist Recht in Entwicklung, und die Ergebnisse unterscheiden sich von Gericht zu Gericht. Aber das Urteil von Caen zeigt, was ein Gericht unter dieser Richtlinie bereits anzuordnen bereit war (eine harte Frist mit täglichem Zwangsgeld), und Behindertenverbände in der ganzen EU schauen zu.

Was diese Karte praktisch bedeutet

Drei Dinge folgen aus dem Setup oben:

  1. Es gibt immer einen konkreten Adressaten. „Das kontrolliert doch niemand“ ist seit 2025 falsch. In jedem dieser Märkte hat eine Beschwerde über Ihre Website ein definiertes Ziel und ein definiertes Verfahren dahinter.
  2. Das gestufte Verfahren ist Ihr Fenster. Jedes Regime auf dieser Karte beginnt mit einer Aufforderung, Mängel bis zu einer Frist zu beheben, bevor Bußgelder kommen. Ein Unternehmen, das so ein Schreiben mit Nachweisen beantworten kann (ein Audit, ein priorisierter Fix-Plan, eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung), führt ein kategorial anderes Gespräch als eines, das bei null anfängt.
  3. Grenzüberschreitender Verkauf multipliziert Behörden, nicht Pflichten. Der technische Standard (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA) ist überall derselbe. Die Website reparieren Sie einmal, dokumentieren nach den jeweiligen nationalen Vorgaben, und haben damit allen vier Behörden geantwortet.

FAQ

F: Welche Behörde ist zuständig, wenn wir in mehrere dieser Länder verkaufen? A: Jede nationale Behörde überwacht Dienstleistungen, die Verbrauchern in ihrem Markt angeboten werden. Ein deutsch-tschechischer Shop kann im Prinzip von der MLBF und der ČOI hören. Die Sanierungsarbeit ist dieselbe; Erklärung und Korrespondenz laufen pro Land.

F: Prüfen diese Behörden proaktiv oder nur auf Beschwerde? A: Deutschlands MLBF tut ausdrücklich beides: Beschwerden zuerst, plus systematische, teils automatisierte aktive Kontrollen. Die anderen sind aktuell stärker beschwerdegetrieben, aber Polens finanziertes Überwachungssystem-Projekt zeigt in dieselbe Richtung.

F: Sind die Bußgelder das eigentliche Risiko? A: Bußgelder sind der Endpunkt eines Verfahrens, nicht der Eröffnungszug. Das realistische Szenario auf kurze Sicht ist eine Mängelaufforderung mit Frist. Teuer wird es, wenn Sie darauf nicht antworten können. Und Caen zeigt: Gerichte können eigene Fristen mit täglichem Zwangsgeld setzen, unabhängig vom behördlichen Weg.

F: Was ist mit Websites der öffentlichen Hand? A: Anderes Regime (Web Accessibility Directive / nationale Entsprechungen wie die BITV in Deutschland), andere Überwachungsstellen, andere Berichtspflichten. Dieser Artikel behandelt den privaten EAA-Strang.

Quellen

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Dieser Artikel dient der Information und ist keine Rechtsberatung.