WAVE reicht, um eine einzelne Seite von Hand auf WCAG-Fehler zu prüfen. Für das BFSG reicht es allein nicht, weil das Gesetz mehr verlangt als eine Fehlerliste für eine Seite.

WAVE erfüllt seinen Zweck gut. Die Abschnitte unten zeigen, worin dieser Zweck besteht und wo er endet.

Was kann WAVE gut?

WAVE zeigt Fehler und Hinweise zu WCAG auf der Seite, die Sie gerade ansehen, und überlässt die Bewertung Ihnen. WAVE beschreibt sich selbst so, dass es die menschliche Prüfung von Webinhalten unterstützt („facilitates human evaluation of web content“, wave.webaim.org).

Es gibt Browser-Erweiterungen für Chrome, Firefox und Edge. WebAIM schreibt, die Erweiterung laufe vollständig im Browser, und es würden keine Informationen an den WAVE-Server gesendet. Auch passwortgeschützte Seiten lassen sich prüfen, die ein externer Scanner nicht erreicht (Seite zur WAVE-Erweiterung). Damit eignet sich WAVE für einen Login-Bereich, einen Bestellschritt oder eine Seite, die ein Entwickler gerade geändert hat.

Wo endet WAVE?

Das Online-Tool und die Browser-Erweiterung von WAVE prüfen jeweils eine Seite. Die WAVE-API nimmt pro Anfrage die URL einer Seite entgegen; WebAIM bietet sie an, um Prüfdaten für viele Seiten zu sammeln, die Abfragen steuern Sie selbst. Für Monitoring und Berichte über die ganze Website verweist die WAVE-Website auf Pope Tech, ein Enterprise-System auf Basis von WAVE (wave.webaim.org).

WebAIM nennt die Grenzen automatischer Prüfungen offen. Auf der Hilfeseite steht, dass WAVE nicht sagen kann, ob Ihre Inhalte barrierefrei sind, dass kein automatisches Werkzeug alle Richtlinien prüft und dass eine Seite ohne gemeldete Fehler damit noch nicht barrierefrei ist (WAVE-Hilfe). Dem stimmen wir zu, und unser Bericht sagt dasselbe.

Findet Inkluso mehr als WAVE?

Das behaupten wir nicht. Inkluso nutzt axe-core, WAVE die eigene Prüflogik von WebAIM; beides sind automatische Prüfungen, und wir haben ihre Ergebnisse nicht verglichen. Automatische Tests erfassen grob 30 bis 40 Prozent der WCAG-Erfolgskriterien, nicht 30 bis 40 Prozent der Fehler einer Website. Den Rest muss ein Mensch prüfen, mit welchem Werkzeug Sie auch beginnen.

Die Note 100 in einem Inkluso-Bericht heißt: Automatisch wurde nichts gefunden. Sie heißt nicht, dass die Website barrierefrei ist.

Was verlangt das BFSG, das ein Seitenprüfer nicht abdeckt?

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie um. Dienstleistungserbringer im Anwendungsbereich, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, müssen Informationen nach Anlage 3 erstellen und in barrierefreier Form zugänglich machen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG), in ihren AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Die Richtlinie (EU) 2019/882 gilt seit dem 28.06.2025. Artikel 13 Absatz 2 verlangt die Informationen nach Anhang V, öffentlich in schriftlicher und mündlicher Form, samt einer Erklärung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.

Jedes Land setzt die Richtlinie selbst um: das BFSG in Deutschland, das BaFG in Österreich, zákon č. 424/2023 Sb. in Tschechien, die ustawa z 26 kwietnia 2024 in Polen und zákon č. 351/2022 Z. z. in der Slowakei. Beginnen Sie mit dem Gesetz jedes Landes, in dem Sie Verbrauchern Ihre Dienstleistung anbieten, nicht mit der Sprache Ihrer Website. Ein Shop, der an Verbraucher in Deutschland verkauft, schaut auf das BFSG, ein Shop mit Kunden in Österreich auf das BaFG, und wer in beiden Ländern verkauft, prüft beide. Wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, kann ebenfalls eine Rolle spielen; bei grenzüberschreitenden Fällen fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, welche Gesetze für Sie verbindlich sind.

Die Seiten von WAVE beschreiben Prüfungen gegen WCAG und die US-Richtlinien nach Section 508. Die unten genannten WAVE-Seiten sagen nichts zu einer Zuordnung auf Klauseln der EN 301 549 oder auf ein europäisches nationales Gesetz und nichts zum Entwurf einer Barrierefreiheitserklärung. Diese Teile muss ein Unternehmer liefern, und ein Seitenprüfer lässt sie offen.

Was ergänzt Inkluso rund um den Prüfer?

  • Ein Crawl von bis zu 100 Seiten in einem Audit, dazu erneute Scans im Monitoring oder als separater Nachprüf-Scan.
  • Zu jedem Befund: das WCAG-Kriterium, die Klausel der EN 301 549 und der Paragraf des nationalen Gesetzes, das Sie für den Bericht auswählen.
  • Ein Entwurf der Barrierefreiheitserklärung, den Sie vor der Veröffentlichung prüfen.
  • Ein PDF mit Zeitstempel, Engine-Version und SHA-256-Hash, in dem automatische Befunde und Prüfungen, die einen Menschen brauchen, getrennt stehen.
  • Pro Regel ein Block mit Anleitung zur Behebung, geschrieben für die Person, die handeln muss.

Nichts davon macht eine Website barrierefrei. Sie erhalten datierte, sichtbare Befunde. Ein Inkluso-Bericht ist keine Zertifizierung.

Wann ist WAVE das richtige Werkzeug?

Nutzen Sie WAVE für einen zweiten Blick auf eine einzelne Seite von Hand: einen Login-Bereich, ein Formular, eine frisch umgebaute Seite. Nutzen Sie es, um zu bestätigen, dass eine Korrektur gewirkt hat. Sie können es neben jeder anderen Prüfung laufen lassen.

Ein Audit der ganzen Website brauchen Sie, wenn Sie wissen wollen, was im gesamten Shop nicht stimmt, in welcher Reihenfolge Sie beheben sollten und was in die Erklärung gehört.

FAQ

Reicht WAVE für das BFSG?

WAVE reicht, um eine einzelne Seite von Hand auf WCAG-Fehler zu prüfen. Allein deckt es weder die ganze Website noch das für Sie geltende Gesetz noch die Barrierefreiheitserklärung ab.

Prüft WAVE meine ganze Website?

Das Online-Tool und die Erweiterung von WAVE prüfen jeweils eine Seite. Die WAVE-API nimmt eine URL pro Anfrage entgegen und lässt sich über viele Seiten skripten. Für Monitoring über die ganze Website verweist WebAIM auf Pope Tech, ein System auf Basis von WAVE.

Findet Inkluso Fehler, die WAVE übersieht?

Das behaupten wir nicht. Beides sind automatische Prüfungen. Automatische Tests erfassen grob 30 bis 40 Prozent der WCAG-Erfolgskriterien, den Rest muss ein Mensch prüfen.

Was bringt Inkluso zusätzlich zu einer WAVE-Prüfung?

Einen Crawl von bis zu 100 Seiten, erneute Scans im Monitoring, die Zuordnung jedes Befunds zu WCAG-Kriterium, EN-301-549-Klausel und nationalem Paragrafen, den Entwurf einer Barrierefreiheitserklärung und einen datierten PDF-Bericht.

Quellen

Prüfen Sie uns am Ergebnis

Kostenloser Scan der Startseite gegen WCAG 2.1 AA mit axe-core, ohne Konto und ohne Kreditkarte. Sie sehen die ersten Befunde mit der passenden Fundstelle.

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Orientierung, keine Rechtsberatung. Ein Inkluso-Bericht ist keine Zertifizierung und keine Rechtsberatung. Automatische Tests erfassen grob 30 bis 40 Prozent der WCAG-Erfolgskriterien. Den Rest muss ein Mensch prüfen. Prüfen Sie vor dem Handeln den aktuellen Stand.