Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Was österreichische Online-Shops jetzt erfüllen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, für Online-Shops und andere Dienstleistungen im Internet. Nach § 36 Abs. 1 BaFG reicht die Geldstrafe bis zu 80 000 Euro; für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 000 Euro. Ein Audit mit Zeitstempel zeigt, wo Ihre Website heute steht und was zu tun ist, bevor eine Prüfung beginnt.

Was das BaFG von Ihrer Website verlangt

Das BaFG zählt die einzelnen WCAG-Kriterien nicht selbst auf. Nach § 4 Abs. 3 BaFG gelten für Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen der Anlage 1, 3. und 4. Abschnitt. Anlage 1, 3. Abschnitt lit. c verlangt, dass Websites und mobile Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. Die Pflicht des Dienstleistungserbringers ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BaFG.

Wer prüft: das Sozialministeriumservice in Linz

Das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) ist nach § 21 BaFG die zuständige Marktüberwachungsbehörde; sie ist bei der Landesstelle Oberösterreich in Linz eingerichtet. Eine Behörde, eine Adresse: Landet eine Beschwerde über Ihren Shop in Linz, gibt es keinen Zweifel, wer sie bearbeitet.

Verwaltungsstrafen

Nach § 36 Abs. 1 BaFG drohen Verwaltungsstrafen bis zu 80 000 Euro; für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 000 Euro (Quelle: BaFG, österreichisches Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, also mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, sind nach § 6 Abs. 1 BaFG von diesen Pflichten ausgenommen.

Wie Inkluso das BaFG zitiert

Der Rechtsrahmen des Berichts wird bei der Bestellung gewählt, unabhängig von der Sprache. Ein deutschsprachiger Bericht für einen österreichischen Betrieb zitiert deshalb das BaFG, nicht das für Deutschland geltende BFSG. Jede Befundkarte nennt das BaFG und die passende EN-301-549-Klausel; den zugehörigen Paragraphen zeigen die Zusammenfassung und der Tastaturdurchlauf.

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Häufige Fragen

Was ist das BaFG?

Das Barrierefreiheitsgesetz, BGBl. I Nr. 76/2023, setzt den European Accessibility Act in österreichisches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 (§ 37 Abs. 1 BaFG) für Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 14 Abs. 1 BaFG).

Wer kontrolliert die Einhaltung in Österreich?

Das Sozialministeriumservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) ist nach § 21 BaFG die zuständige Marktüberwachungsbehörde; sie ist bei der Landesstelle Oberösterreich in Linz eingerichtet.

Zitiert ein deutschsprachiger Bericht automatisch das deutsche Gesetz?

Nein. Der Rechtsrahmen wird bei der Bestellung unabhängig von der Sprache gewählt. Für einen österreichischen Betrieb wählen Sie den Rechtsrahmen Österreich, und der Bericht zitiert das BaFG.

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