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Generator für die Barrierefreiheitserklärung: kostenlos, für BFSG, BITV 2.0 und EN 301 549

Das BFSG nennt die Pflicht nicht „Barrierefreiheitserklärung“. Wer Verbrauchern eine Dienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 3 BFSG anbietet, muss die Informationen nach Anlage 3 Nr. 1 erstellen und für die Allgemeinheit barrierefrei zugänglich machen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG). Der Generator erstellt kostenlos den Entwurf dieser Informationen, den Sie prüfen. Öffentliche Stellen des Bundes veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit (§ 12b BGG); für Stellen der Länder gilt § 12b BGG nicht.

Zuletzt geändert:

Erst prüfen, dann erklären: der kostenlose Barrierefreiheitstest zeigt in 60 Sekunden, was ein automatischer Test auf Ihrer Startseite findet.

Barrierefreiheitserklärung erstellen: Welche Angaben brauche ich?

So, wie er in der Erklärung stehen soll.

Optional. Die Adresse gehört Ihnen, nicht uns. Ohne Eingabe lassen wir im Text eine sichtbare Lücke zum Ausfüllen.

Konformitätsstatus, den Sie erklären

Wählen Sie den Status, der den Tatsachen entspricht. Für den Inhalt der Erklärung haftet die Organisation, die sie veröffentlicht.

Optional, einer pro Zeile. Formulieren Sie sie in eigenen Worten, zum Beispiel „Videos haben keine Untertitel“.

Welchen Status gebe ich an, wenn ich den Stand nicht kenne?

Starten Sie zuerst den kostenlosen Barrierefreiheitstest (WCAG 2.1 AA, ohne Anmeldung). Er zeigt, was ein automatischer Test auf Ihrer Startseite findet; den Rest prüft ein Mensch. Danach fällt die Wahl des Status leichter.

Barrierefreiheitstest kostenlos starten

Was verlangen BFSG, BITV 2.0 und EN 301 549?

Zwei Regelwerke, zwei Pflichten: je nachdem, ob Sie eine öffentliche Stelle sind oder Verbrauchern eine Dienstleistung anbieten. Die Angaben stammen aus dem Gesetzestext.

BFSG: Informationen zur Barrierefreiheit

Unternehmen, die Verbrauchern eine Dienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 3 BFSG anbieten, müssen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG die Informationen nach Anlage 3 Nr. 1 erstellen und barrierefrei zugänglich machen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Das Gesetz selbst nennt das nicht „Barrierefreiheitserklärung“; das ist der eingebürgerte Name dafür.

BITV 2.0: die Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen des Bundes veröffentlichen nach § 12b BGG eine Erklärung zur Barrierefreiheit. § 7 BITV 2.0 verlangt den Pflichtinhalt aus Abschnitt 1 des Anhangs zum Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523, eine tatsächlich durchgeführte Bewertung und eine jährliche Aktualisierung.

EN 301 549 und WCAG 2.1 AA

Das BFSG zählt keine einzelnen WCAG-Kriterien auf. § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Webseiten „auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ gestaltet sind, also nach den Prinzipien von EN 301 549 und WCAG. EN 301 549 dient als technischer Maßstab; im Amtsblatt ist unter der Richtlinie (EU) 2019/882 keine Fassung zitiert, eine Konformitätsvermutung besteht daher nicht.

Marktüberwachung und Bußgeldrahmen

Nach Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe d BFSG gehört die zuständige Marktüberwachungsbehörde in die Informationen. Für Dienstleistungen ist das die MLBF AöR in Magdeburg, die gemeinsame Anstalt der 16 Länder. § 37 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 2 BFSG sieht für Dienstleistungen, die entgegen § 14 Abs. 1 angeboten werden, einen Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro vor.

Österreich: das BaFG statt des BFSG

Bestellen Sie das Audit mit dem Rechtsrahmen Österreich, zitieren Bericht und Erklärung das BaFG statt des BFSG und nennen das Sozialministeriumservice als zuständige Behörde.

Was verlangt Anlage 3 BFSG von Dienstleistungserbringern?

Wer Verbrauchern eine Dienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 3 BFSG anbietet, muss nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG die Informationen nach Anlage 3 Nr. 1 erstellen und für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich machen. Die Elemente a bis d gelten, soweit anwendbar, neben den Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB. Die Tabelle fasst die Inhalte sinngemäß zusammen. Die allgemeine Beschreibung der Dienstleistung (Buchstabe a) und die Erläuterungen (Buchstabe b) schreiben Sie selbst; der Generator erstellt sie nicht.

Quelle: gesetze-im-internet.de/bfsg, gelesen am 28. Oktober 2026. Zusammenfassung, kein Gesetzestext.
Pflicht und InhaltFundstelle
Die Informationen erstellen und für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich machen.§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG
Wo: in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise.Anlage 3 Nr. 1 BFSG
Eine Beschreibung der geltenden Anforderungen; sie deckt, soweit für die Bewertung von Belang, die Gestaltung und die Durchführung der Dienstleistung ab.Anlage 3 Nr. 1 Satz 2 BFSG
Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format.Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe a BFSG
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind.Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe b BFSG
Eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllt.Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe c BFSG
Die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe d BFSG

Seit wann gilt die Pflicht, und was gilt für laufende Verträge?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen, die Verbrauchern nach diesem Tag erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG). § 38 BFSG enthält Übergangsbestimmungen für bestehende Verträge, bereits eingesetzte Produkte und Selbstbedienungsterminals. Die Informationen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG nennt § 38 nicht.

Quelle: gesetze-im-internet.de/bfsg/__38.html, gelesen am 28. Oktober 2026. Ob ein Vertrag oder ein Produkt darunterfällt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
FristFundstelle
Dienstleistungserbringer dürfen ihre Dienstleistungen bis zum 27. Juni 2030 weiterhin mit Produkten erbringen, die sie schon vor dem 28. Juni 2025 für diese oder ähnliche Dienstleistungen rechtmäßig eingesetzt haben.§ 38 Abs. 1 Satz 1 BFSG
Stichtag 28. Juni 2025: Verträge über Dienstleistungen, die vor diesem Tag geschlossen wurden, fallen unter die Übergangsbestimmung.§ 38 Abs. 1 Satz 2 BFSG
Solche Verträge dürfen bis zum Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind, unverändert fortbestehen, längstens bis zum 27. Juni 2030.§ 38 Abs. 1 Satz 2 BFSG
Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt wurden, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiter eingesetzt werden, höchstens fünfzehn Jahre nach ihrer Ingebrauchnahme.§ 38 Abs. 2 BFSG

Was macht das Tool?

Das Tool erstellt den Text in der üblichen Struktur einer Barrierefreiheitserklärung und ergänzt einen Rechtsbezug. Ein deutscher Entwurf nennt standardmäßig das deutsche BFSG. Öffnen Sie den Generator über ?jurisdiction=at oder bestellen Sie das Audit mit dem Rechtsrahmen Österreich, nennt der Entwurf das österreichische BaFG und das Sozialministeriumservice. Prüfen Sie vor der Veröffentlichung, welches Gesetz für Sie gilt.

Erstellt die Struktur

Konformitätsstatus, nicht barrierefreie Inhalte, Feedback-Kontakt, Erstellungsdatum und Bewertungsmethode, in der richtigen Reihenfolge.

Ergänzt den Rechtsbezug

Standardmäßig das BFSG, über ?jurisdiction=at oder den Rechtsrahmen Österreich das BaFG, dazu den Standard WCAG 2.1 AA / EN 301 549. Welches Gesetz für Sie gilt, prüfen Sie selbst.

In fünf Sprachen

Wir erzeugen den Entwurf auf Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch oder Englisch.

Wir speichern nichts

Wir erstellen den Text, geben ihn zurück und vergessen ihn. Ihre Eingaben werden nirgends gespeichert.

Was macht das Tool nicht?

Der Generator arbeitet ausschließlich mit dem, was Sie ins Formular schreiben. Nichts davon wird überprüft.

  • Er testet Ihre Website nicht. Wenn Sie den tatsächlichen Stand wissen wollen, starten Sie zuerst den kostenlosen Barrierefreiheitstest.
  • Er beurteilt nicht, ob der von Ihnen gewählte Konformitätsstatus zutrifft. Sie wählen ihn, und Sie verantworten ihn.
  • Er ersetzt keine rechtliche Prüfung. Das Ergebnis ist ein Entwurf, den Sie vor der Veröffentlichung durchgehen und ergänzen.
  • Er erzeugt keine Aussage über vollständige Konformität, denn aus ungeprüften Angaben wäre das eine Behauptung ohne Grundlage.

Was gehört in eine Barrierefreiheitserklärung?

Die Liste folgt der Struktur, die der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 über § 7 Abs. 4 BITV 2.0 für öffentliche Stellen vorschreibt und die sich auch außerhalb des öffentlichen Sektors als Form durchgesetzt hat. Für Unternehmen kommen die Angaben aus Anlage 3 Nr. 1 BFSG hinzu.

  • Name der Organisation und die Website oder App, für die die Erklärung gilt.
  • Konformitätsstatus: vollständig vereinbar, teilweise vereinbar oder nicht vereinbar. Vollständige Konformität nur dann, wenn eine Bewertung sie belegt.
  • Nicht barrierefreie Inhalte, konkret benannt, mit Begründung und, soweit vorhanden, einem barrierefreien Ersatz (§ 12b Abs. 2 Nr. 1 BGG).
  • Ein unmittelbar und barrierefrei erreichbarer Kanal, über den Betroffene Mängel melden können (§ 12b Abs. 2 Nr. 2 BGG).
  • Erstellungsdatum und Bewertungsmethode, also ob selbst bewertet oder durch einen Dritten bewertet wurde (Bewertungsmethode: § 7 Abs. 5 BITV 2.0; Erstellungsdatum: Anhang Abschnitt 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523, über § 7 Abs. 4 BITV 2.0).
  • Öffentliche Stellen zusätzlich: der Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG (§ 12b Abs. 2 Nr. 3 BGG). Rückmeldungen sind binnen eines Monats zu beantworten (§ 12b Abs. 4 BGG).
  • Unternehmen zusätzlich: die Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (Anlage 3 BFSG).

Wie sieht ein Muster für die Barrierefreiheitserklärung aus?

Ein Muster, kein fertiger Text. Alles in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben, und die Aussagen über Ihre Website müssen zutreffen. Der Generator oben erzeugt dieselbe Struktur direkt aus dem, was Sie eintragen.

Barrierefreiheitserklärung

[Name der Organisation] ist bemüht, [Website-Adresse] im Einklang mit den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit zugänglich zu machen.

Konformitätsstatus
Diese Website ist mit WCAG 2.1 AA / EN 301 549 [teilweise vereinbar]. Die nachstehend aufgeführten Inhalte erfüllen die Anforderungen nicht.

Nicht barrierefreie Inhalte
1. [Videos im Bereich Aktuelles haben keine Untertitel.]
   Grund: [zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag keine Untertitelung vor.]
   Ersatz: [Transkript auf Anfrage über den unten genannten Kontakt.]
2. [Ältere PDF-Dokumente im Downloadbereich sind nicht getaggt.]
   Grund: [die Dateien stammen aus der Zeit vor der Umstellung.]
   Ersatz: [barrierefreie Fassung auf Anfrage.]

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] überprüft.
Bewertungsmethode: [eigene Bewertung durch die Organisation] oder [Bewertung durch einen Dritten, zum Beispiel in Form einer Zertifizierung].

Feedback und Kontakt
Mängel bei der Barrierefreiheit dieser Website melden Sie bitte an [E-Mail-Adresse]. Öffentliche Stellen müssen auf solche Rückmeldungen antworten (§ 12b BGG).

Zuständige Stelle
Öffentliche Stellen des Bundes: Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG mit Link zur Schlichtungsstelle.
Unternehmen im Anwendungsbereich des BFSG: Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde sowie eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (Anlage 3 BFSG).

Das Muster beschreibt eine erfundene Organisation und sagt nichts über eine reale Website aus. Prüfen und ergänzen Sie den Text vor der Veröffentlichung. Es ist keine Rechtsberatung.

Warum gibt es hier kein „vollständig konform“?

Vollständige Konformität ist die eine Aussage, die sich mit einem ausgefüllten Formular nicht belegen lässt. Belegen kann sie nur eine Bewertung, die tatsächlich stattgefunden hat und dokumentiert ist. Hier ein Kästchen „vollständig konform“ anzubieten hieße, eine rechtliche Aussage zu erzeugen, die niemand geprüft hat. Das tun wir nicht. Wenn Sie überzeugt sind, dass Ihre Website vollständig konform ist, beginnen Sie mit einer Bewertung und erstellen Sie die Erklärung aus deren Ergebnis.

Wer muss eine Erklärung veröffentlichen?

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Das hängt davon ab, ob Sie eine öffentliche Stelle sind oder ein Dienstleistungserbringer nach dem Gesetz, das den European Accessibility Act umsetzt. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen öffentliche Stellen; Dienstleistungserbringer stellen Informationen darüber bereit, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Den genauen Umfang Ihrer Pflicht klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

Verlangt das BFSG eine Barrierefreiheitserklärung?

Den Begriff verwendet das BFSG nicht. § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG verlangt von Unternehmen, die Verbrauchern eine Dienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 3 BFSG anbieten, die Informationen nach Anlage 3 Nr. 1 zu erstellen und barrierefrei zugänglich zu machen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. „Barrierefreiheitserklärung“ ist der eingebürgerte Name dafür. Die förmliche Erklärung zur Barrierefreiheit mit festem Pflichtinhalt trifft öffentliche Stellen des Bundes, nach § 12b BGG und § 7 BITV 2.0; für Stellen der Länder gilt § 12b BGG nicht.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, nimmt § 3 Abs. 3 BFSG von § 3 Abs. 1 BFSG aus, nach dem Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Ein Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. Die Informationspflicht nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG nennt § 3 Abs. 3 BFSG nicht; Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2019/882 nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, auch „von allen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Anforderungen“ aus. Ob Sie darunterfallen und welche Pflichten für Sie bleiben, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

Was darf ich vom Generator erwarten?

Ist der erzeugte Text rechtsverbindlich?

Der Text ist ein Entwurf. Für den Inhalt der veröffentlichten Erklärung haftet die Organisation, die sie veröffentlicht, gehen Sie ihn also vor der Publikation durch und ergänzen Sie ihn.

Warum kann ich keine vollständige Konformität erklären?

Weil sich das mit einem ausgefüllten Formular nicht belegen lässt. Das Tool würde damit eine rechtliche Aussage erzeugen, die niemand geprüft hat. Erklären Sie vollständige Konformität erst auf Basis einer tatsächlich durchgeführten Bewertung.

Muss ich eine Kontakt-E-Mail angeben?

Im Formular nicht. Öffentliche Stellen des Bundes müssen in der Erklärung eine barrierefreie Möglichkeit bieten, elektronisch Kontakt aufzunehmen (§ 12b Abs. 2 Nr. 2 BGG). Für Unternehmen nennt Anlage 3 BFSG keinen Rückmeldekanal; wir empfehlen ihn trotzdem. Ohne Eingabe lassen wir im Text eine sichtbare Lücke zum Ausfüllen.

Was kostet der Generator, und woran orientiert er sich?

Ist der Generator für die Barrierefreiheitserklärung wirklich kostenlos?

Ja. Sie erzeugen den Entwurf ohne Anmeldung und ohne Zahlungsdaten. Kostenpflichtig sind bei uns unter anderem das Audit und das Monitoring.

Gibt es ein Muster für die Barrierefreiheitserklärung?

Ja, weiter oben auf dieser Seite. Das Muster zeigt die übliche Struktur mit Platzhaltern: Konformitätsstatus, nicht barrierefreie Inhalte, Erstellungsdatum und Bewertungsmethode, Feedback-Kontakt und die zuständige Stelle. Der Generator erzeugt dieselbe Struktur aus Ihren Angaben.

Was bedeutet WCAG 2.1 AA für die Erklärung?

WCAG 2.1 AA ist der Maßstab, nach dem Inkluso prüft. Automatische Tests erfassen grob 30 bis 40 Prozent der WCAG-Erfolgskriterien, nicht 30 bis 40 Prozent der Fehler einer Website; den Rest muss ein Mensch prüfen. EN 301 549 Version 3.2.1 übernimmt in Kapitel 9 für Webinhalte WCAG 2.1 in den Stufen A und AA. Weder das deutsche BFSG mit der BFSGV noch das österreichische BaFG nennt EN 301 549 oder WCAG; WCAG 2.1 AA ist deshalb ein technischer Maßstab und keine gesetzliche Vorgabe. Ein Inkluso-Bericht ist ein datierter Prüfnachweis, keine Zertifizierung.

Sie möchten eine Erklärung auf Basis einer echten Bewertung?

Der kostenpflichtige Bericht prüft mehrere Seiten, belegt jeden Befund mit der konkreten Vorschrift und enthält eine Erklärung, die aus den Scan-Ergebnissen erstellt wurde, nicht aus einem Formular.

Inkluso ist ein Werkzeug zur Bewertung der Barrierefreiheit, keine Rechtsberatung. Der erzeugte Text ist ein Entwurf und keine Bestätigung der Gesetzeskonformität.