Zum österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gibt es eine Zahl, die die Sozialministerin im Parlament genannt hat. Die Parlamentskorrespondenz Nr. 671 vom 2. Juli 2026 fasst eine Sitzung des Budgetausschusses des Nationalrats zusammen. Darin heißt es: "Bisher hat es laut Schumann in diesem Zusammenhang 84 Verfahren gegeben, davon sind neun abgeschlossen." (parlament.gv.at, Parlamentskorrespondenz Nr. 671 vom 02.07.2026, gelesen am 21. Oktober 2026).

Schumann ist Sozialministerin Korinna Schumann, so nennt sie die Parlamentskorrespondenz. Die Zahl ist eine Aussage der Ministerin, die die Parlamentsdirektion in ihrer Zusammenfassung wiedergibt. Unsere Quelle ist keine Veröffentlichung der zuständigen Behörde. Hier steht, was sich aus der Zahl ableiten lässt und was offen bleibt.

Wer in Österreich zuständig ist

Für die Amtshandlungen nach dem BaFG ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, das "Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice)" zuständig (§ 21 BaFG). Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten (§ 37 Abs. 1 BaFG; beide gelesen auf ris.bka.gv.at am 21. Oktober 2026).

Wo das Sozialministeriumservice neben den Behörden in Deutschland, Tschechien und Polen steht, zeigt unsere Behördenlandkarte zum European Accessibility Act.

Was die Zahl sagt

Laut Parlamentskorrespondenz bezeichnete Schumann das BaFG als "Meilenstein". Die Parlamentskorrespondenz beschreibt es als Gesetz, "das Unternehmen seit rund einem Jahr dazu verpflichtet, Produkte wie Computer oder Smartphones barrierefrei auf den Markt zu bringen". Auch "Geräte wie Bankomaten und Dienstleistungen wie E-Banking" müssten barrierefrei sein. Unmittelbar danach folgt der Satz mit den 84 Verfahren.

Kurz:

  • 84 Verfahren "in diesem Zusammenhang" mit dem BaFG, laut der Ministerin "bisher". Genannt hat sie die Zahl am 2. Juli 2026.
  • Neun davon abgeschlossen.

Ab wann gezählt wurde und welchen Stichtag die Zahl hat, nennt die Parlamentskorrespondenz nicht.

Was die Zahl offen lässt

  • Keine Aufteilung nach Bereichen. "In diesem Zusammenhang" folgt direkt auf die zuvor genannten Beispiele: Produkte wie Computer oder Smartphones, Geräte wie Bankomaten und Dienstleistungen wie E-Banking. Das sind Beispiele, keine Abgrenzung. Wie viele der 84 Verfahren Websites oder Onlineshops betreffen, steht nicht in der Parlamentskorrespondenz. 84 Verfahren heißt deshalb nicht 84 Verfahren zu Websites oder Onlineshops.
  • Keine Angabe zur Art der Verfahren. Welche Verfahren gemeint sind und wer sie geführt hat, sagt die Parlamentskorrespondenz nicht.
  • Keine Angabe zum Ergebnis. Wie die neun Verfahren abgeschlossen wurden, steht nicht in der Parlamentskorrespondenz. Strafen nennt sie nicht.
  • Keine Namen oder Branchen. Welche Unternehmen oder Branchen betroffen sind, nennt die Parlamentskorrespondenz nicht.
  • Keine Zahlen auf den Behördenseiten gefunden. Auf je einer BaFG-Informationsseite des Sozialministeriums und des Sozialministeriumservice haben wir am 21. Oktober 2026 keine Zahlen zu Verfahren gefunden. Das heißt nicht, dass es keine gibt. Es heißt nur, dass wir dort keine gefunden haben.

Und Deutschland?

Für Deutschland hat die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) selbst eine Zahl genannt: fast 700 eingegangene Meldungen, genannt in ihrer Mitteilung vom 1. Juni 2026. Was diese Zahl umfasst, steht in unserem Artikel zu den MLBF-Meldungen. Die beiden Zahlen sind nicht vergleichbar: Meldungen sind keine Verfahren, und die Quellen sind verschieden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Zahl ist kein Grund zur Panik. Laut Ministerin gibt es aber Verfahren im Zusammenhang mit dem BaFG. Drei ruhige Schritte:

  1. Erste technische Auffälligkeiten finden. Prüfen Sie Ihre wichtigsten Seiten, etwa Startseite, Produktseite, Warenkorb und Checkout, anhand der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Der kostenlose Scan mit dem Rechtsrahmen Österreich zeigt die automatisiert erkennbaren Muster einer Seite. Er ersetzt keine manuelle Prüfung und sagt nichts über die Konformität nach dem BaFG.
  2. Den Stand datiert festhalten. Ein Bericht mit Datum hält fest, was an einem bestimmten Tag gefunden wurde. Ein späterer Scan zeigt, was sich seitdem geändert hat. Ein Inkluso-Bericht ist ein datierter Prüfnachweis, keine Zertifizierung. Den BaFG-Bezug enthält der Bericht, wenn bei der Bestellung der Rechtsrahmen "Österreich · BaFG" gewählt ist.
  3. Zuerst beheben, was blockiert. Ein Formular ohne Beschriftung oder ein Checkout, der mit der Tastatur nicht erreichbar ist, wiegt für Betroffene schwerer als ein Kontrastfehler im Footer.

Automatisierte Tests erfassen grob 30 bis 40 Prozent der WCAG-Erfolgskriterien. Den Rest muss ein Mensch prüfen.

Wir aktualisieren diesen Artikel, wenn wir neue Zahlen zum BaFG aus einer Primärquelle finden. Rechtliche Angaben sind aus Primärquellen übernommen, datiert und vereinfacht. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie handeln.

Sehen Sie, wo Ihre Website steht

Der kostenlose Scan prüft eine Seite gegen die automatisierten Regeln der WCAG 2.1 AA und zeigt die ersten Ergebnisse.

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Dieser Artikel ist informativ und stellt keine Rechtsberatung dar.