Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg hat eine Zahl zu ihrer Arbeit veröffentlicht. In einer Mitteilung vom 1. Juni 2026 auf ihrer eigenen Website schreibt sie, der Schwerpunkt liege derzeit unter anderem "auf der Bearbeitung von fast 700 eingegangenen Meldungen" (mlbf-barrierefrei.de, Mitteilung vom 01.06.2026, gelesen am 21. Oktober 2026).
Es ist die einzige Zahl zu Meldungen, die wir auf mlbf-barrierefrei.de finden konnten (Stand 21. Oktober 2026). Hier steht, was sie umfasst und was nicht.
Wer die MLBF ist
Die MLBF ist die gemeinsame Behörde der 16 Bundesländer für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Laut derselben Mitteilung hat sie ihre bundesweite Tätigkeit im September 2025 aufgenommen. Ihr Verwaltungsrat hat die Marktüberwachungsstrategien am 29. Januar 2026 beschlossen (mlbf-barrierefrei.de/Aktuelles, Meldung vom 19.02.2026).
Wo die MLBF neben den Behörden in Österreich, Tschechien und Polen steht, zeigt unsere Behördenlandkarte zum European Accessibility Act.
Für Österreich gibt es eine Zahl, die die österreichische Sozialministerin Korinna Schumann im Budgetausschuss des Nationalrats genannt hat: 84 Verfahren zum Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), davon neun abgeschlossen (Parlamentskorrespondenz Nr. 671 vom 2. Juli 2026). Was diese Zahl umfasst, steht in unserem Artikel zu den BaFG-Verfahren.
Was in den "fast 700" steckt
Was dazu zählt, beschreibt die MLBF in derselben Mitteilung selbst. Sie arbeite "reaktiv auf Basis von Meldungen", und dazu zählen:
- Beschwerden und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern,
- gesetzlich vorgesehene Mitteilungen von Wirtschaftsakteuren, also von Unternehmen selbst.
Die Meldungen betreffen laut MLBF "u.a. auch die Bewertung möglicher Nichtkonformitäten, grundlegender Änderungen, die erforderlich wären, um Barrierefreiheit herzustellen, und geltend gemachter unverhältnismäßiger Belastungen durch Wirtschaftsakteure".
Nach dieser Beschreibung betrifft ein Teil der Meldungen also Angaben von Unternehmen selbst, zum Beispiel wenn ein Unternehmen geltend macht, dass eine Anforderung es unverhältnismäßig belastet. "Fast 700 Meldungen" heißt deshalb nicht "fast 700 Beschwerden" und auch nicht "fast 700 Unternehmen".
Was die Zahl offen lässt
- Keine Aufteilung. Wie viele Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammten und wie viele von Unternehmen, steht nicht in der Mitteilung.
- Kein Zeitraum. Die Mitteilung nennt keinen Beginn des Erfassungszeitraums. Sicher ist nur das Datum der Mitteilung: 1. Juni 2026.
- Keine Zahlen zu Ergebnissen. Zahlen zu eröffneten Verfahren, Anordnungen oder Bußgeldern haben wir auf mlbf-barrierefrei.de bis zum 21. Oktober 2026 nicht gefunden. Das heißt nicht, dass es keine gibt. Es heißt nur, dass wir auf ihrer Website keine gefunden haben.
- Keine Branchen. Welche Branchen die Meldungen betreffen, nennt die Mitteilung nicht. Sie zählt nur auf, was die MLBF überwacht, darunter digitale Dienstleistungen "insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, im Bankensektor und in der Personenbeförderung".
Wie die MLBF arbeitet
Neben den Meldungen arbeitet die MLBF nach eigener Darstellung "aktiv entlang mehrjähriger Marktüberwachungsstrategien", die Schwerpunkte "unter anderem auf Grundlage von Risikoabwägungen, technischem Wandel und erkennbaren Trends" setzen. Die MLBF kann also auch ohne Meldung tätig werden. Laut Mitteilung bilden die Strategien die Grundlage für das Handeln "in der nächsten Phase"; am 1. Juni 2026 lag der Schwerpunkt noch auf dem abschließenden Aufbau der Behörde und auf den Meldungen.
Auf ihrer Startseite bietet die MLBF Verbraucherinnen und Verbrauchern zwei Formulare an: "Meldung von Barrieren" und "Antrag nach Paragraf 32 Absatz 1 BFSG" (mlbf-barrierefrei.de, gelesen am 21. Oktober 2026). Verbraucherinnen und Verbraucher können sich damit direkt per Formular an die Behörde wenden.
Was Unternehmen daraus mitnehmen
Die Zahl ist kein Grund zur Panik. Sie zeigt aber, dass Meldungen bei der MLBF ankommen und bearbeitet werden. Drei ruhige Schritte:
- Erste technische Auffälligkeiten finden. Prüfen Sie Ihre wichtigsten Seiten, etwa Startseite, Produktseite, Warenkorb und Checkout, gegen WCAG 2.1 AA. Der kostenlose Barrierefreiheitstest zeigt die automatisiert erkennbaren Muster einer Seite. Er ersetzt keine manuelle Prüfung und sagt nichts über die Konformität nach dem BFSG.
- Den Stand datiert festhalten. Ein Bericht mit Datum hält fest, was an einem bestimmten Tag gefunden wurde. Ein späterer Scan zeigt, was sich seitdem geändert hat. Ein Inkluso-Bericht ist ein datierter Prüfnachweis, keine Zertifizierung.
- Zuerst beheben, was blockiert. Ein Formular ohne Beschriftung oder ein Checkout, der mit der Tastatur nicht erreichbar ist, wiegt für Betroffene schwerer als ein Kontrastfehler im Footer.
Automatisierte Tests erfassen grob 30 bis 40 Prozent der WCAG-Erfolgskriterien. Den Rest muss ein Mensch prüfen.
Wir aktualisieren diesen Artikel, wenn wir neue Zahlen der MLBF finden. Rechtliche Angaben sind aus Primärquellen übernommen, datiert und vereinfacht. Prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie handeln.
Sehen Sie, wo Ihre Website steht
Der kostenlose Scan prüft eine Seite gegen die automatisierten Regeln der WCAG 2.1 AA und zeigt die ersten Ergebnisse.
Dieser Artikel ist informativ und stellt keine Rechtsberatung dar.